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Führerscheinklasse A, A2, A1 und AM

Führerscheinklasse A

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge


Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten

  • Grundstoff bei Ersterteilung: 12
  • bei Vorbesitz einer FE-Klasse: 6
  • Zusatzstoff: 4


Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung


Vorraussetzung

  • Mindestalter: 24 Jahre (bei Direkteinstieg)
    21 Jahre (dreirädrigen Kfz über 15 kW Motorleistung)
    20 Jahre (bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2)
  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)

  • über 45 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit

  • Hubraum mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotor

Dreirädrige Krafträder

  • über 45 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit

  • Hubraum mehr als 50 ccm

  • über 15 kW Motorleistung

Führerscheinklasse A2

Mittelschwere Krafträder max. 35 KW


Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten

  • Grundstoff bei Ersterteilung: 12
  • bei Vorbesitz einer FE-Klasse: 6
  • Zusatzstoff: 4


Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Hinweis: Bei zweijährigem Vorbesitz von A1 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich.


Vorraussetzung

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Krafträder (auch mit Beiwagen)

  • Leistung max. 35 kW

  • Verhältnis Leistung/Gewicht von max. 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Führerscheinklasse A1

Leichtkrafträder max. 125 ccm


Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten

  • Grundstoff: 12
  • Zusatzstoff: 4


Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM


Vorraussetzung

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Krafträder (auch mit Beiwagen)

  • Hubraum max. 125 ccm

  • Leistung max. 11 kW

  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • über 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

  • Hubraum über 50 ccm

  • Leistung max. 15 kW

Mit zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist für die Klasse A2 nur die praktische Prüfung erforderlich, die theoretische Prüfung entfällt.

Führerscheinklasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge


Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten

  • Grundstoff: 12
  • Zusatzstoff: 2


Ausbildung: 
Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung


Vorraussetzung

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)

  • bis 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

  • Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor

  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

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