Führerscheinklasse L und T
Führerscheinklasse L
Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit max. 40 km/h
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
- Grundstoff: 12
- Zusatzstoff: 2
Keine praktische Ausbildung vorgeschrieben
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung
Vorraussetzung
- Mindestalter: 16 Jahre
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Zugmaschinen
-
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
-
bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
-
mit Anhänger bis 25 km/h (Kennzeichnung durch 25 km/h-Schild)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge, jeweils bis 25 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhängern
Führerscheinklasse T
Landwirtschaftliche Zugmaschinen von 40 km/h bis 60 km/h Landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
Bis zum 18. Lebensjahr sind diese Landwirtschaftliche Fahrzeugkombinationen auf 40 km/h zu begrenzen.
Fahrstunden
- Übungsstunden: nach Bedarf
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
- Grundstoff bei Ersterteilung: 12
- bei Vorbesitz einer FE-Klasse: 6
- Zusatzstoff: 6
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie- und Praxisprüfung
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Vorraussetzung
- Mindestalter: 16 Jahre
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Zugmaschinen
Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit der Zugmaschine bis 18 Jahre 40 km/h, auch mit Anhänger
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über 18 Jahre bis 60 km/h, jeweils auch mit Anhänger
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selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischungen bis 40 km/h, jeweils auch mit Anhänger