Führerscheinklasse CE, C, C1 und C1E
Führerscheinklasse CE
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger/Sattelanhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
- Grundstoff: 6
- Zusatzstoff: 4
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B und C
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T sowie DE (nur bei Vorbesitz von D)
Befristung: auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung
Vorraussetzung
- Mindestalter: 21 Jahre,
18 Jahre (bei Berufskraftfahrer-Ausbildung oder mit Grundqualifikation Berufskraftfahrer) - Hinweis: Unter 21 Jahre, vor Erwerb der Grundqualifikation bzw. vor Ende der Ausbildung, nur Inlandsfahrten im Rahmen der Ausbildung.
- Biometrisches Passfoto
- augenärztliche Gutachten
- ärztliche Bescheinigung
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis
- Kopie des vorhandenen Führerscheins
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger/Sattelanhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Führerscheinklasse C
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
- Grundstoff: 6
- Zusatzstoff: 10
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B
Eingeschlossene Klassen: C1
Befristung: auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung
Vorraussetzung
- Mindestalter: 21 Jahre,
18 Jahre (bei Berufskraftfahrer-Ausbildung oder mit Grundqualifikation Berufskraftfahrer) - Hinweis: Unter 21 Jahre, vor Erwerb der Grundqualifikation bzw. vor Ende der Ausbildung, nur Inlandsfahrten im Rahmen der Ausbildung.
- Biometrisches Passfoto
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliche Bescheinigung
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis
- Kopie des vorhandenen Führerscheins
Kraftfahrzeuge – außer Kraftfahrzeuge der Klasse A1, A2, A, D1 und D
-
über 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
-
zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
-
zulässige Gesamtmasse des Anhängers bis 750 kg
Führerscheinklasse C1
Mittlere LKW max. 7.500 kg
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
- Grundstoff: 6
- Zusatzstoff: 6
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B
Befristung: auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung
Vorraussetzung
- Mindestalter: 18 Jahre
- Biometrisches Passfoto
- Augenärztlichesgutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis
- Kopie des vorhandenen Führerschein
Kraftfahrzeuge – Außer Kraftfahrzeuge der Klasse A1, A2, A, D1 und D
-
zulässige Gesamtmasse über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
-
zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
-
zulässige Gesamtmasse des Anhängers bis 750 kg
Führerscheinklasse C1E
Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zulässige Gesamtmasse
Fahrstunden
- Übungsstunden: nach Bedarf
- Überlandfahrt: 3
- Autobahnfahrt: 1
- Dunkelfahrt: 1
Prüfung: praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse C1
Befristung: 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung
Eingeschlossene Klassen: BE, D1E (bei Vorbesitz von D1)
Vorraussetzung
- Mindestalter: 18 Jahre
- Biometrisches Passfoto
- Augenenärztliches Gutachten
- Ärztliche Bescheinigung
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass
- Kopie des vorhandenen Führerscheins
Kraftfahrzeug der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger
-
zulässige Gesamtmasse des Anhängers bis 750 kg
-
zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger:
-
zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 3.500 kg
-
zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg