Führerscheinklasse B und BE
Führerscheinklasse B
PKW und leichte LKW
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
- bei Ersterteilung: 12
- bei Vorbesitz einer FE-Klasse: 6
- Zusatzstoff: 2
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Vorraussetzung
- Mindestalter: 18 Jahre,
17 Jahre (bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren“) - Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A
-
bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse*
-
max. 8 Personen außer dem Fahrer
*Nach 2-jährigem Besitz der Klasse B dürfen auch Kfz zur Güterbeförderung mit einer zulässige Gesamtmasse von max. 4.250 kg ohne Anhänger gefahren werden, die ganz oder teilweise mit Strom, Wasserstoff, Gas (CNG, LNG, LPG) oder mechanischer Energie alternativ angetrieben werden, sofern die 3.500 kg überschreitende Masse ausschließlich dem zusätzlichen Gewicht des alternativen Antriebs geschuldet ist.
Anhängerregelung
-
bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
-
oder über 750 kg zulässige Gesamtmasse sofern die Kombination 3.500 kg zulässige Gesamtmasse nicht übersteigt
Führerscheinklasse BE
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bzw. Sattelanhänger bestehen.
Ausbildung: Praxis
Prüfung: praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B
Vorraussetzung
- Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre (bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren“) - Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern oder Sattelanhänger
-
zulässige Gesamtmasse des Anhängers bis 3.500 kg
Führerscheinklasse B96
Kombination aus PKW oder leichte LKW mit kleinen Anhänger
Ausbildung: besondere Schulung
Stundenzahl: mindestens 7 (davon 2,5 Theorie und 4,5 praktische Einheiten)
Prüfung: keine
Vorbesitz: Klasse B
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt
Vorraussetzung
- Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre (bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren“) - Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Kraftfahrzeuge der klasse B mit Anhänger
-
zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg
-
zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination bis 4.250 kg
Zur nachträglichen Eintragung der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden, daher ist die Verwaltungsgebühr bei der Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde zu entrichten.